Impfchaos im Rhein-Sieg-Kreis: FDP und SPD beantragen Rüge für den Landrat

Der vom Landrat eingeschlagene Sonderweg bei der Impfung des Sonderkontingents AstraZeneca für Ü-60jährige hat bei der betroffenen Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis für massive Verärgerung gesorgt. Die Fraktionen von FDP und SPD haben daher für die Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 21.4. beantragt, Landrat Sebastian Schuster eine Rüge zu erteilen.  Während in den meisten Kreisen und Städten in NRW die Verimpfung in den Impfzentren und die Terminvergabe über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgte, hatte der Landrat kurz vor den Osterfeiertagen entschieden, dass im Rhein-Sieg-Kreis ausgewählte Hausarztpraxen diese Aufgabe übernehmen sollten. Dies wurde jedoch weder mit den Hausarztpraxen rechtzeitig und ausreichend abgestimmt noch gegenüber den Bürgern im Rhein-Sieg-Kreis zufriedenstellend kommuniziert. „Noch heute erreichen uns Mails und Anrufe von Bürgern, die sich vor allem über die katastrophale Kommunikation durch das Presseamt und das Gesundheitsamt beklagen“, erklärt Christian Koch, der Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten. Und der SPD-Fraktionsvorsitzende Denis Waldästl kritisiert: „Auf Anfragen gab es nur automatisierte Antworten, das Gesundheitsamt war tagelang überhaupt nicht zu erreichen.“

Zudem hatte der Landrat auf Anfrage von FDP und SPD zugegeben, dass in seinem Auftrag 200 Impf-IDs für Termine im Impfzentrum an Bürger vergeben wurden, die sich per Mail bei ihm beschwert hatten. Über die Kriterien der Auswahl und vor allem die Rechtsgrundlage dieser Vergabe hat der Landrat bis heute keine zufriedenstellende Erklärung abgegeben. „Die intransparente Vorgehensweise und die schlechte Kommunikation haben das Vertrauen der Bevölkerung in die vom Kreis organisierte Impfkampagne und die Kompetenz von Verwaltung und Gesundheitsamt erschüttert. Auf eine Entschuldigung warten die Betroffenen bis heute,  der Landrat ist nach wie vor überzeugt, alles richtig gemacht zu haben“, kritisieren die Fraktionsvorsitzenden und stellen fest: „Dies können wir dem Landrat nicht durchgehen lassen.“