FDP-Kreistagsfraktion fordert: Kreis soll Kommunen bei der Wärmeplanung unterstützen

Laut Heizungsgesetz sollen Städte und Gemeinden verpflichtet werden, bis spätestens Mitte des Jahres 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. „Die Umsetzung dieses zentralen Elements der Energiewende stellt die einzelne Kommune vor allem aufgrund von fehlendem Personal vor große Herausforderungen“, erklärt Friedrich Kuhlmann von der FDP-Kreistagsfraktion. Die Freien Demokraten schlagen daher vor, dass der Kreis bei dieser Aufgabe eine koordinierende Funktion übernimmt, um Synergieeffekte zu nutzen und die Kosten zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf, der im Herbst im Bundestag beraten werden soll, sieht vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026, alle anderen Kommunen bis zum 30. Juni 2028 aufstellen sollen. Die Kosten für die Wärmeplanung teilen sich Bund und Länder. Im Rahmen eines interkommunalen Ansatzes könnte der Kreis mit seinen Kommunen und weiteren Beteiligten wie Gebäudebesitzer, Energieversorgungsunternehmen und Handwerksbetriebe eine Strategie entwickeln, um in den nächsten Jahren Schritt für Schritt Maßnahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzusetzen. „Dabei muss der Kreis das Rad nicht neu erfinden, sondern könnte sich an der Wärmeplanung des Landkreises Lörrach orientieren, der den Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2022“ gewonnen hat“, so Kuhlmann. Die FDP-Fraktion hat daher die Kreisverwaltung aufgefordert, ein Konzeptpapier für eine interkommunale Wärmeplanung zu erarbeiten und im zuständigen Ausschuss zur Diskussion zu stellen.